Betriebsbeauftragte Personen

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die damit verbundene Verantwortung obliegen grundsätzlich dem Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens. Dies kann an sog. betriebsbeauftragte Personen delegiert werden.

Hierbei stellt sich die Frage,

  • welche Beauftragten im Unternehmen zu bestellen sind
  • welche Formvorschriften für die Bestellung zu beachten sind
  • welche Aufgaben die Beauftragten haben und welche Verantwortung sie tragen und
  • welche formellen Voraussetzungen zu beachten sind

Im wesentlichen ist die beauftragte Person zuständig für

  • die Überwachung
  • die Stellungnahme und
  • die Information der Unternehmensleitung

Die beauftragte Person hat grundsätzlich eine beratende Funktion. In einzelnen Fällen schreibt der Gesetzgeber sogar eine Ausstattung mit geschäftsführenden Kompetenzen vor, z.B. die Erteilung einer Prokura. Nur so scheint eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben möglich.

Der Betriebsbeauftragte sollte in der Regel dem Betrieb angehören; zwingend vorgeschrieben ist dieses jedoch in einigen Fällen nicht (z.B. externe Gefahrgutbeauftragte, externe Verkehrsleiter).

Wichtig ist, dass die betriebsbeauftragte Person auch in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Dazu muss er entsprechend qualifiziert sein. Nicht immer ist eine notwendige Schulung ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch ist eine geeignete Qualifizierungsmaßnahme zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen notwendig.

Die IGS bereitet seit Jahren Unternehmen und ihre Mitarbeiter auf die Aufgaben betriebsbeauftragter Personen vor. Hierzu führen wir Seminare und Workshops vor Ort und online durch.

Unsere Themen-Schwerpunkte liegen aktuell bei Verantwortlichkeiten

  • die sich aus dem GüKG ergeben, z.B. Auftraggeberpflichten
  • die sich aus dem Straßenverkehrsrecht, z.B. Halterpflichten ableiten lassen
  • die sich aus den Arbeitsschutzrecht ergeben, z.B. Sozialvorschriften sowie
  • bei Spezialthemen, z.B. bei der Ladungssicherung (Verladepersonal)

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns an!

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