Förderung
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen kann u.U. gefördert werden. Dies ist im Einzelfall eine Kann-Entscheidung einzelner zuständiger Behörden, z.B. Arbeitsagenturen, Jobcenter, ARGE etc.).
Die rechtlichen Grundlagen können sich von Fall zu Fall unterscheiden. Am besten nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit der Behörde auf.
Zudem besteht bei bestimmten Themen eine Förderungsmöglichkeit bei der Fahrerweiterbildung (ausgenommen Pflichtveranstaltungen).
Das Bundestamt für Güterkraftverkehr (BAG) bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weitere Förderprogramme an. Voraussetzungen und Vorgehensweise bei der Antragsstellung finden Sie hier.