Fahrtenschreiber-Seminar
Fahrtenschreiber-Schulung: Verschärfung der Pflicht zur Unterweisung
Seit März 2016 ist die ausdrückliche Pflicht für Spediteure und Transporteure zur Schulung ihrer Fahrer im Umgang mit dem Kontrollgerät bindend.
Die EU-Verordnung 165/2014 nimmt die Güterverkehrsunternehmen schon seit 2014 in die Verantwortung ihre Fahrer in der korrekten Bedienung des analogen oder digitalen Kontrollgerätes zu unterweisen bzw. zu schulen. Ab März gilt diese Pflicht vollends und ist beschrieben in Artikel 33, der wie folgt lautet:
„Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.“
Es wird angeraten, dass die Bedienung des Kontrollgerätes regelmäßig entweder in die obligatorische Weiterbildung integriert wird oder in regelmäßigen Abständen gesondert geschult wird, da sonst Bußgelder bis zu 30.000 Euro fällig werden können. Für diese Bußgelder haftet der Unternehmer unbegrenzt, wenn er nicht nachweisen kann, dass er der Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht nachgekommen ist. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine einmalige Unterweisung nicht ausreichend ist und dass auch der Abstand von fünf Jahren im Rahmen der Fahrerweiterbildung nicht genügt. Wer sicher gehen will sollte kürzere Abstände wählen.
Quelle: Verkehrsrundschau 5/2016
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