Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen kann u.U. gefördert werden. Dies ist im Einzelfall eine Kann-Entscheidung einzelner zuständiger Behörden, z.B. Arbeitsagenturen, Jobcenter, ARGE etc.).
Hierzu muss in aller Regel ein Antrag auf Gewährung "Sonstiger weiterer Leistungen" (SWL) nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gestellt werden.
Die rechtlichen Grundlagen können sich von Fall zu Fall unterscheiden. Am besten nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit der Behörde auf.
Beim Verkehrsfachwirt kommt u.U. das sog. Meister-Bafög in Frage.
Förderungsmöglichkeit bei der Fahrerweiterbildung gemäß BKrFQG
Das Bundestamt für Güterkraftverkehr (BAG) bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ebenfalls Förderprogramme an. Voraussetzungen und Vorgehensweise bei der Antragsstellung finden Sie hier.