Information zur Fahrerschulung
Kraftfahrerweiterbildung nach dem BKrFQG
Seit dem 10.09.2009 dürfen Kraftfahrer/innen nur noch beschäftigt werden, wenn sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis (C1, C1E, C oder CE) eine Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Dies betrifft auch den Werkverkehr.
Das IGS-INSTITUT ist mittlerweile in allen Bundesländern an 50 Standorten behördlich zugelassen. In Köln und Dortmund bieten wir offene Seminare an. Bundesweit führen wir Inhouse-Seminare durch. Um die behördliche Zulassung Ihrer Räume kümmern wir uns genauso wie um die Förderung (aktuell werden bis zu 70% je nach Betriebsgröße der Seminarkosten erstattet) durch das BAG.
Wir bieten keine Seminare von der Stange, sondern erarbeiten die Inhalte und Themenprioritäten mit unseren Kunden gemeinsam. Damit ist die Weiterbildung mehr als nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Übel. Sie bietet vielmehr die Chance zur zielgerichteten Ausbildung Ihrer Mitarbeiter.
Haben Sie noch Fragen?
Wie kann man sich anmelden?